Änderungen am Teledienstgesetz
Wer mit seinem Webauftritt Geld verdienen will, kann schnell Geld verlieren:
Abmahnwellen schwappen durchs Netz - neben Mail-Spam und Viren-Strömen die
"dritte Pest" im Internet. Eine Abmahnung kann sehr schnell sehr
teuer werden. Da sollte man besser auf Nummer Sicher gehen - und alle Seiten
abmahnfest machen.
Viele Webmaster meinen, sie würden nur eine "private" Seite
betreiben. Doch der Zustand der "kommerziellen Kommunikation" ist
schneller erreicht als man gemeinhin glaubt. Wer zum Beispiel an einem
Partnerprogramm teilnimmt und damit ein paar Cent über Bücherverkäufe verdient,
betreibt kommerzielle Kommunikation. Sobald ein Metzger auf seiner Homepage
schreibt, dass er Metzger ist, kann man ihm seine Site als kommerzielle
Kommunikation auslegen. Dann gibt’s diverse Gesetze zu beachten. Wer die auf
die leichte Schulter nimmt, kann ein Opfer der Abmahnvereine werden.
Ohne Impressum sollte man nicht online gehen. Ein abmahnfestes Impressum
enthält den Namen und die Anschrift des Seitenanbieters (bei juristischen
Personen zusätzlich den Namen des Vertretungsberechtigten) und die
E-Mail-Adresse. Wer irgend eine behördliche Genehmigung für seine Tätigkeit
braucht, muss im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde nennen.
Gegebenenfalls auch das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder
Genossenschaftsregister. Die Registernummer ebenfalls.
Wer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat oder einer Kammer angehört,
muss sie nennen. Wer eine gesetzliche Berufsbezeichnung verwendet, hat Fragen
in seinem Impressum zu beantworten: In welchem Staat wurde die
Berufsbezeichnung verliehen? Wie heißen die berufsrechtlichen Regelungen - und
wo kann man sie einsehen?
Weitergehende Informationspflichten können bestehen. Insbesondere gemäß
Fernabsatzgesetz, Fernunterrichtsschutzgesetz, Teilzeit-Wohnrechtegesetz,
Preisangaben- und Preisklauselgesetz, Preisangabenverordnung,
Versicherungsaufsichtsgesetz ... Handelsrechtliche Bestimmungen sollte man
ebenfalls berücksichtigen.
Wer ein redaktionelles Angebot macht – Fanzines zum Beispiel gehören
ausdrücklich dazu -, der muss im Impressum einen Verantwortlichen angeben.
Dieser Verantwortliche muss seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben, darf
nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben und muss
voll geschäftsfähig sein. Außerdem muss man ihn unbeschränkt strafrechtlich
verfolgen können ...
Wo muss das Impressum zu sehen sein? Ein einziger Link reicht aus. Er muss
jedoch auf der Startseite stehen. Was externe Links betrifft: Der bekannte
Disclaimer-Spruch ("Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen Angeboten,
die außerhalb unserer Domain liegen ... ") reicht nicht aus. Glücklicherweise
gibt es die Seite www.disclaimer.de - dort kann man
sich zum Nulltarif einen Disclaimer-Text einbauen lassen. Der Text, so
verspricht Anbieter Holger Lorenz, ist stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen
Dinge.
Doch der Disclaimer ("Haftungsausschluss") genügt keineswegs.
Jeder externe Link erfordert besondere Vorsicht. Der
Mediendienste-Staatsvertrag sagt klipp und klar: "Die Weitervermittlung zu
einem anderen Anbieter ist dem Nutzer anzuzeigen." Und zwar jedes Mal. In
der Praxis bedeutet dies: Bannerwerbung sollte mit dem Hinweis
"Anzeige" gekennzeichnet werden. Auch jeder Affiliate-Textlink muss
als solcher erkennbar sein
Wer beispielsweise eine Fansite betreibt und dann zu einem CD-Shop linkt, muss
deutlich machen, dass der Klick in ein anderes Angebot führt. Außerdem muss man
den Namen des CD-Shops nennen. Sogar bei internen Suchmaschinen muss dieser
Hinweis bei den Suchtreffern erscheinen. Wer solche Kleinigkeiten nicht
beachtet, erfreut Abmahner - und kann empfindlich zur Kasse gebeten werden.