Änderungen am Teledienstgesetz


Wer mit seinem Webauftritt Geld verdienen will, kann schnell Geld verlieren: Abmahnwellen schwappen durchs Netz - neben Mail-Spam und Viren-Strömen die "dritte Pest" im Internet. Eine Abmahnung kann sehr schnell sehr teuer werden. Da sollte man besser auf Nummer Sicher gehen - und alle Seiten abmahnfest machen.

Viele Webmaster meinen, sie würden nur eine "private" Seite betreiben. Doch der Zustand der "kommerziellen Kommunikation" ist schneller erreicht als man gemeinhin glaubt. Wer zum Beispiel an einem Partnerprogramm teilnimmt und damit ein paar Cent über Bücherverkäufe verdient, betreibt kommerzielle Kommunikation. Sobald ein Metzger auf seiner Homepage schreibt, dass er Metzger ist, kann man ihm seine Site als kommerzielle Kommunikation auslegen. Dann gibt’s diverse Gesetze zu beachten. Wer die auf die leichte Schulter nimmt, kann ein Opfer der Abmahnvereine werden.

Ohne Impressum sollte man nicht online gehen. Ein abmahnfestes Impressum enthält den Namen und die Anschrift des Seitenanbieters (bei juristischen Personen zusätzlich den Namen des Vertretungsberechtigten) und die E-Mail-Adresse. Wer irgend eine behördliche Genehmigung für seine Tätigkeit braucht, muss im Impressum die zuständige Aufsichtsbehörde nennen. Gegebenenfalls auch das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister. Die Registernummer ebenfalls.

Wer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat oder einer Kammer angehört, muss sie nennen. Wer eine gesetzliche Berufsbezeichnung verwendet, hat Fragen in seinem Impressum zu beantworten: In welchem Staat wurde die Berufsbezeichnung verliehen? Wie heißen die berufsrechtlichen Regelungen - und wo kann man sie einsehen?

Weitergehende Informationspflichten können bestehen. Insbesondere gemäß Fernabsatzgesetz, Fernunterrichtsschutzgesetz, Teilzeit-Wohnrechtegesetz, Preisangaben- und Preisklauselgesetz, Preisangabenverordnung, Versicherungsaufsichtsgesetz ... Handelsrechtliche Bestimmungen sollte man ebenfalls berücksichtigen.

Wer ein redaktionelles Angebot macht – Fanzines zum Beispiel gehören ausdrücklich dazu -, der muss im Impressum einen Verantwortlichen angeben. Dieser Verantwortliche muss seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben, darf nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben und muss voll geschäftsfähig sein. Außerdem muss man ihn unbeschränkt strafrechtlich verfolgen können ...

Wo muss das Impressum zu sehen sein? Ein einziger Link reicht aus. Er muss jedoch auf der Startseite stehen. Was externe Links betrifft: Der bekannte Disclaimer-Spruch ("Wir distanzieren uns ausdrücklich von allen Angeboten, die außerhalb unserer Domain liegen ... ") reicht nicht aus. Glücklicherweise gibt es die Seite www.disclaimer.de - dort kann man sich zum Nulltarif einen Disclaimer-Text einbauen lassen. Der Text, so verspricht Anbieter Holger Lorenz, ist stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Dinge.

Doch der Disclaimer ("Haftungsausschluss") genügt keineswegs. Jeder externe Link erfordert besondere Vorsicht. Der Mediendienste-Staatsvertrag sagt klipp und klar: "Die Weitervermittlung zu einem anderen Anbieter ist dem Nutzer anzuzeigen." Und zwar jedes Mal. In der Praxis bedeutet dies: Bannerwerbung sollte mit dem Hinweis "Anzeige" gekennzeichnet werden. Auch jeder Affiliate-Textlink muss als solcher erkennbar sein

Wer beispielsweise eine Fansite betreibt und dann zu einem CD-Shop linkt, muss deutlich machen, dass der Klick in ein anderes Angebot führt. Außerdem muss man den Namen des CD-Shops nennen. Sogar bei internen Suchmaschinen muss dieser Hinweis bei den Suchtreffern erscheinen. Wer solche Kleinigkeiten nicht beachtet, erfreut Abmahner - und kann empfindlich zur Kasse gebeten werden.